Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Korbwerk Usedom GmbH & Co. KG

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1. Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

2. Vertragsschluss/Vertragsinhalt

  • Angebote werden stets freibleibend abgegeben. Bestellungen werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
  • Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, behalten wir uns technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen sowie geringfügige Maß-, Gewichts- und Farbabweichungen im Rahmen der Handelsüblichkeit und einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen des Kunden
  • Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben nur unverbindliche Anschauungshilfen Orientierungswerte und keine Beschaffenheitsangaben oder Garantien. Entsprechendes gilt bei der Lieferung von Mustern oder Proben.
  • Bei Lieferungen in Staaten der Europäischen Union ist der Käufer verpflichtet, uns seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer bei Auftragserteilung

 

3. Preise und Zahlungen

  • Unsere Preise sind Nettopreise. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schließen sie die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, Zölle und Abgaben nicht Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage nach Rechnungsdatum.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
  • Alle Stundungen, gleichgültig ob sie ausdrücklich oder stillschweigend durch Hereinnahme eines Schecks oder Wechsels vereinbart wurden, werden bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Wechsel- oder Scheckprotest hinfällig. Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern, wenn uns eine zuvor eingetretene Verschlechterung erst nach Vertragsschluss bekannt wird sowie bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen.

 

4. Lieferzeiten, Rücktrittsrecht

  • Lieferzeiten werden nach aktuellem Stand und bester Kenntnis angegeben. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Unterlassene Mitwirkungshandlungen sowie Änderungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfristen und –termine.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist oder wenn der Käufer als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  • Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns (oder unserem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
  • Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug nur im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal auf 15% des
  • Auftretende Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten ermächtigen uns, angemessene Nachlieferfristen in Anspruch zu nehmen und ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese dauerhafter Art sind. Wir verpflichten uns, den Käufer in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen unverzüglich zu
  • Wird ein Liefer- oder Leistungstermin von uns schuldhaft überschritten, und ist eine von dem Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen erfolglos verstrichen, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.

 

5. Versand, Lieferumfang

  • Versand erfolgt stets ab unserem Werk und geht grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Jede Gefahr geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens jedoch wenn die Ware das Werk verlässt, auf den Empfänger über. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, liegt die Wahl der Transportmittel bei Sondervereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung.
  • Grundsätzlich sind auch Teillieferungen möglich, soweit sich Nachteile aus dem Gebrauch nicht ergeben und die Teillieferungen spätestens nach Erreichen des bestätigten Liefertermins die Gesamtmenge

 

  • Kann die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, oder nimmt der Kunde ohne hinreichenden Grund eine Lieferung nicht an, so trägt er die Kosten für das erfolglose Andienen sowie für die Aufbewahrung (auch in Form einer Einlagerung) und Erhaltung der Liefergegenstände. Nach erfolglosem Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Nachfrist sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind berechtigt, Lager- und Lieferungskosten sowie sonstige Aufwendungen pauschal mit 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen, sofern nicht der Käufer einen geringeren Schaden

 

6. Mängelhaftung

  • Der Käufer muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der jeweiligen Ware, schriftlich Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  • Ein Anspruch wegen Sachmängelhaftung besteht nur, wenn der Käufer die gelieferte Ware zweckentsprechend, bestimmungsgemäß und nicht entgegen unserer Empfehlung eingesetzt Anwendungstechnische Ratschläge, Auskünfte und Beratungen sind unverbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern die Lieferung teilbar ist.
  • Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den
  • § 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie läuft spätestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem der Käufer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat.

 

7. Schadensersatz

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach Ziff. 3 und 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatz- ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung nach gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte werden automatisch Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware an uns abgetreten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
  • Wir sind berechtigt, das Vorbehaltseigentum auf Kosten des Käufers bis zum Übergang des Eigentums auf ihn angemessen zu versichern, wenn nicht der Käufer entsprechende Versicherungen abgeschlossen und uns unter Vorlage des Versicherungsscheines angezeigt

 

9. Abtretungsverbot

Die Abtretung sämtlicher Ansprüche des Käufers gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu